Commune de Bissen
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 L-7703 Bissen

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Home pour Personnes âgées

Am 4. März 1998 haben 9 Gemeinden aus der Merscher Umgebung

Bissen
Colmar-Berg
Fischbach
Heffingen
Larochette
Lintgen
Mersch
Nommern
Tuntange

sowie die Vereinigung ohne Gewinnzweck luxemburgischen Rechts "Homes pour personnes âgées de la Congrégation des Franciscaines de la Miséricorde" A.s.b.l. in einer gemeinsamen Konvention die Aufnahme künftiger Bewohner des Altenheims Home Saint Joseph in Mersch geregelt. Sie haben darin ausdrücklich klargestellt, dass die älteren Menschen aus den 9 Gemeinden bevorzugt behandelt werden. Prinzipiell stehen der Gemeinde Bissen 15 Betten zu.

Der Antrag

Es besteht eine Überwachungskommission, die die Einhaltung der Prozeduren gewährleistet. Sie setzt sich zusammen aus je zwei Vertretern der 9 Gemeinden, dem Direktor des HPPA Saint-Joseph in Mersch sowie dem Generaldirektor der Homes Pour Personnes Agées A.s.b.l.

Jede Heimaufnahme setzt die Ausfüllung eines schriftlichen Antrages seitens des Bewerbers voraus. Es wird dabei zwischen dem so genannten Antrag und dem präventiven Antrag unterschieden. Unter dem "präventiven Antrag" versteht man einen Antrag der vom Bewerber eingereicht wird, ohne dass eine dringende Ursache für einen sofortigen Eintritt vorliegt. Diese "präventiven Anträge" spielen so lange keine Rolle, bis sie vom Bewerber oder Antragsteller selbst oder durch ein verantwortliches Familienmitglied in einen definitiven Antrag umformuliert werden. Der definitive Antrag erfolgt oft kurzfristig, bedingt durch ein akutes Bedürfnis des Antragstellers. Dieser Antrag wird sofort in die Auswahl- und Entscheidungsprozedur aufgenommen.

Formulare sind an der Rezeption des Heimes in Mersch erhältlich.

Die Auswahl - Bedingungen für die Aufnahme

Unter den 9 Gemeinden, die eine Konvention unterzeichnet haben, werden die vorhandenen Heimplätze aufgeteilt.

Bedingung für eine Aufnahme ist, dass der Bewerber

  • seit mindestens zwei Jahren in einer der betreffenden Mitgliedsgemeinden lebt
  • mindestens 65 Jahre alt ist.
  • Seit November 2004 können Personen, die nicht in der Gemeinde wohnen, jedoch Kinder haben, die seit mindestens 4 Jahren in einer der 9 Gemeinden wohnen, ebenfalls in Mersch aufgenommen werden.

Die Entscheidungsprozedur

Die formelle Entscheidung für die Heimaufnahme obliegt den Verantwortlichen der Vereinigung. Sie ist ermächtigt, freie Heimplätze gemäß der vorgesehenen Auswahl- und Entscheidungsprozedur zu besetzen.

Weitere Informationen zum Home pour personnes âgées in Mersch.


 Dernière mise a jour:
 12 août 2010



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